Otto von Baierbrunnen2023-11-012023-11-011313-05-291313-05-29CW20491https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1025Otto von Baierbrunn beurkundet, daß er mit seinem Sohn Konrad zugunsten Sigharts des Sendlingers aus München und der Klarissinen daselbst, in dem Streit, den sie mit diesen wegen eines Angers, eines Burgstalles und einer Mühle hatten, zurückgetreten ist, indem er mit seinem Sohn auf die genannten Güter Verzicht geleistet und sie den Klarissinnen zu eigen gegeben hat in den Hof, den vormals Sighart der Sendlinger von Otto von Baierbrunn gekauft hatte. Otto hatte bei Verkauf des Hofes an Sighart diese Güter aus dem Hof als Eigen ausgeschieden und sie dem Sendlinger zu Lehen gegeben. Der jetzige Verzicht ist auch für die Baierbrunnschen Erben bindend. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Otto von Baierbrunnen an frawen · ſancte Claren ordineſ; Sighart / dem Sentlinger / von Muͤnchen - 1288 Mai 29.Image