2023-11-012023-11-011323-02-261323-02-26CW40386https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2933Äbtissin Heilwig und der Konvent der Klarissen [Angerkloster] in München beurkunden, daß sie von Propst Konrad und dem Konvent von Polling ein Eigen zu Sendling für 5 Jahre verliehen erhalten haben. Davon sind alljährlich am St. Gallentag [16. Oktober] 1 Pfund Münchener Pfennige zu zinsen. Weitere Unkosten, die Polling [durch Aufnahme von Geld?] bei den Juden erwachsen, werden die Klarissen ersetzen; es sei denn, sie können sich durch gütliche Übereinkunft mit Polling davon befreien. Bei Unwetter oder Mißwachs soll Polling keinen Schaden [an der Abgabe] erleiden. Im gleichen Rechtszustand, wie die Klarissen den Besitz übernommen haben, sollen sie ihn wieder zurückgeben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Februar 26.Image