2023-11-012023-11-011308-12-221308-12-22CW50252https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_242_(619_a)Heinrich und Johannes, Söhne Heinrichs von Wangen, bekunden, daß der Hof zu Wangen, der in ihrem Anteil liegt, den der Propst Heinrich von Honau von Johann, Jakob und Bride, den Kindern Herrn Nordwins, gekauft hat, von Abgaben (rᷝbette</i>) [soweit] frei sein soll, daß [nur] 1 Schilling Straßburger Währung zu St. Martin als Zins zu zahlen ist. Die Aussteller und deren Nachkommen dürfen den Zins nicht steigern. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01283 Dezember 22Image