2023-11-012023-11-011307-01-011307-01-01CW50216https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_207_(501_b)Konrad der Pfarrer von Têngen [Tiengen b. Freiburg i. Br.], seine Brüder Heinrich und Konrad und ihr Vetter Heinrich beurkunden, daß sie gemeinsam um Gottes und um des Seelenheils ihrer Vorfahren willen sowie aus Liebe zu ihrem Verwandten, Bruder Rudolf von Stoifen [Staufen b. Freiburg i. Br.], dem Johanniterhause zu Freiburg das Besitzrecht des Gutes rᷝSchvpenhof</i> in Heitersheim [südl. Bad Krotzingen], das Gotfried von Baden von ihnen zu Lehen hatte, und des in demselben Dorf gelegenen Gutes, das Johannes der Niener von ihnen zu Lehen hatte, frei und mit allen Rechten gegeben haben. Sollte ein Mannlehen in diese Güter gehören, so haben sie darauf nicht verzichtet. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01282Image