ſamenvngepriorin von klingental2023-11-012023-11-011316-09-291316-09-29CW20964https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1471Priorin und Konvent von Klingental beurkunden, daß ihnen Frau Eligenta von Illzach ihr Gut in Bernweiler vermachte; sie hat über die Einkünfte folgende Verfügungen getroffen: der Konvent der Klosterfrauen und der der Prediger erhalten zu ihrer Jahrzeit je 10 Pfennige zur Aufbesserung der Mahlzeit und ebensoviel zur Jahrzeit ihres Mannes und ihrer Kinder, die an einem Tag begangen werden soll [also jeder Konvent 20, somit insgesamt 40 d. s. 2 Pfund]. Was das Gut über diese 2 Pfund abwirft, sollen Schwester Junta und Schwester Gerin auf Lebenszeit zur Deckung ihres Unterhalts bekommen. Nach deren Tode soll man zuerst die Ansprüche der Prediger auf je 1 Pfund für die Begehung der beiden Jahrzeiten [d. s. 2 Pfund, somit tritt eine Verdopplung ein] befriedigen und vom übrigen Ertrag des Gutes dem Konvent der Klosterfrauen ebenfalls 10 Pfennige für die Jahrzeit ihrer Angehörigen und alles übrige für die eigene Jahrzeit Eligentas. Die Klosterfrauen verpflichten sich, zu den Jahrzeiten eine Vigil mit drei Lectionen rᷝ(leczen)</i> zu singen. Bleibt der Ertrag des Gutes infolge Krieg oder Mißwachs aus, so sind die Klosterfrauen zur Auszahlung nicht verpflichtet. Sollten sie sich an diese Bestimmungen nicht halten oder die Prediger nicht daran hindern können, ihren Anteil zu verkaufen, so fällt das Gut an die nächsten Erben der Frau von Illzach zurück. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſamenvnge; priorin von klingental an von Jlzeche vor Eligente - 1291 September 29.Image