2023-11-012023-11-011318-02-241318-02-24CW50590https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_572_(1697_a)Elisabeth von Wertheim, Witwe Gottfrieds von Hohenlohe, des Sohnes Konrads von Hohenlohe, beurkundet, daß sie von ihrem verstorbenen Gatten Besitz innehatte, auf dem ihr ihre Morgengabe angewiesen war und den man von ihrem Gatten oder dessen Erben auslösen sollte. Es handelt sich um ein Drittel der Burg Ingolstadt (Kr. Ochsenfurt) mit allem Recht und allem Zubehör an Gut und Leuten. Nach Gottfrieds Tode hat sie sich mit dessen Oheim Kraft von Hohenlohe über die Morgengabe folgendermaßen verglichen. Vor Bischof Manegold von Würzburg gibt sie feierlich rᷝ(mit handen, mit munde vn̄ mit halme)</i> zu ihrem Drittel der Burg Ingolstadt gehörenden Besitz auf, einschließlich dem Hag und dem See bei der Burg, dem See zu Herchsheim (b. Ochsenfurt) und allen Wiesen bei der Burg, soweit sie nicht verlehnt oder nach Erbrecht weggegeben sind, ferner den Wald zu Selhenberge (Sellenberger Hof Gmde. Kirchheim) sowie alle Leute, die sie mit ihm (Kraft) gemeinsam hatte, endlich das Gericht und die Herrschaft in Sulzdorf. Weiter überträgt sie ihrem Oheim auch ihren Anspruch an Herrn Lupold den Küchenmeister von Nordenberg. Demgegenüber verzichtet Kraft mit seiner Frau Margarethe und seinem Sohn aus erster Ehe (mit einer Base der Ausstellerin), Konrad, ebenso feierlich vor Manegold auf alles hier nicht Aufgeführte aus dem Drittel von Ingolstadt zu Gunsten von Elisabeth; sie behält das als Eigentum, über das sie frei verfügen kann. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01293 Februar 24Image