BerchtoltWezel gebruͦderWezel2023-11-012023-11-011319-02-061319-02-06CW30248https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1900Die Brüder Wezel, Bertold und Wezel verpflichten sich gegenüber Abt und Konvent von Wettingen, auf ihren Bruder Johannes einzuwirken, daß er nach Erreichen der Großjährigkeit dem Abt und Konvent das diesen von seiner [Johannes] Mutter, Frau Anna, verkaufte Gut zu Ötlikon in der Pfarrei Wurchellos [ebenfalls] aufgibt. Vermögen sie das nicht, so sollen sie nach erfolgter Mahnung von Abt und Konvent oder deren Boten in einem Wirtshaus in Winterthur Einlager halten und nicht eher freikommen, bis Johannes die Aufgabe vollzogen hat. Dies haben sie dem Bruder Ulrich von Mellingen als Vertreter des Klosters Wettingen geschworen. Verhandelt im Hause Johannes Schilt's des Wirtes am 6. Februar, besiegelt vom Rat der Stadt Winterthur am 11. Februar 1294. -- Vgl. Corpus Nr. 1903. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Berchtolt; Wezel gebruͦder; Wezel - 1294 Februar 6 und 11.Image