brvͦder gemeinliche / ſante Joheſ ordenſ Spittaleſ von Jerlm dez hvſeſ ze Fribvrg in Briſgoͤwebrvͦder Rvͦdolf von Stovfen ein Commendv̓r2023-11-012023-11-011321-08-101321-08-10CW30845https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2482Komtur Rudolf von Staufen und die Brüder des Johanniterhauses in Freiburg i. Br. beurkunden, daß sie ein Eigengut im Bann von Herbolzheim, eine Schenkung von Frau Anna von Ringsheim, für 40 Mark lötigen Silbers verkauft und den Erlös zum Vorteil des Hauses verwendet haben. Anna hatte ihnen das Eigen für ihr Seelenheil gegeben. Zu ihren Lebzeiten soll ihr jährlich ein Leibgedinge von 10 Mutt Weizen, 10 Mutt Roggen, 2 Saum Kenzinger Weißweins zureichender Qualität und 2 Pfund gültiger Freiburger Pfennige ausgerichtet werden. Das Korn ist am 8. September, Wein und Pfennige am 11. November fällig, wenn sie es nicht schon früher erhalten hat. Die Auslieferung soll nach ihrem Wunsch in Freiburg oder in Kenzingen erfolgen. Außerdem hat sie den Johannitern in Herbolzheim 6 Schillinge Gülten jährlich aus einem Garten gegeben, die ihr zu ihren Lebzeiten ebenfalls am 11. November ausgehändigt werden sollen. Nach ihrem Tode fällt das ganze Leibgedinge den Johannitern zu. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0brvͦder gemeinliche / ſante Joheſ ordenſ Spittaleſ von Jerlm dez hvſeſ ze Fribvrg in Briſgoͤwe; brvͦder Rvͦdolf von Stovfen ein Commendv̓r - 1296 August 10.Image