2023-11-012023-11-011289-12-121289-12-12CW50429https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_415_(1166_a)Graf Florens von Holland beurkundet, daß die Stadt Utrecht das Eigentumsrecht an dem Land, das Niwevaert heißt, erhalten soll, und zwar von Wilhelm van den Slike eine halbe Hufe, von Spronch und seinem Neffen eine Hufe, von Wilhelm van den Ovdengheine eine viertel Hufe und von Arnout von Amſtelle eine viertel Hufe. Der Aussteller befiehlt, daß die genannten Leute ihr Recht an dem Land zu Gunsten der Stadt Utrecht frei auflassen für so viele Pfennige, wie ihnen von Seiten des Grafen Florens von dem Land zugewiesen worden ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01289 Dezember 12Image