dú gemeinde von V̓ringender Schultheiſe2023-11-012023-11-011321-04-281321-04-28CW30770https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2409Schultheiß und Gemeinde von Ihringen beurkunden, daß sie wegen der Notlage ihres Dorfes an das [Dominikanerinnenkloster] Adelhausen 10 Saum Weingülte von dem Gut Winkelsbrunnen für 14 Mark Silbers Breisacher Gewichtes verkauft haben. Sie bestätigen den Empfang des Geldes und verpflichten sich, jederzeit für das Gut rᷝwer</i> zu sein. Wird den Frauen von ihnen oder anderen der Besitz genommen (rᷝentwert</i>), so müssen die Aussteller den Frauen allen Schaden ersetzen. Tun sie das nicht, so können die Frauen jeglichen Besitz der Aussteller, beweglich oder unbeweglich, ohne Gerichtsurteil als Pfand einvernehmen. Schultheiß und Gemeinde verzichten auf alle Rechtsmittel, mit denen der Kauf angefochten werden könnte. Heinrich von Veldenz und Hesse von Üsenberg versichern, daß der Verkauf mit ihrer Zustimmung geschehen sei. Auf Bitte der Gemeinde Ihringen besiegeln sie die Urkunde. -- Hefele bemerkt zu dieser Urkunde (Bd. 2 S. 223 Anm. 3 zu Nr. 196), »daß Heinrich von Geroldseck, der sich nach der durch seine zweite Frau erworbenen Herrschaft Veldenz nannte, ein Bruder von Hesso von Üsenberg war, muß auf einem Irrtum beruhen⟨. Vgl. dagegen Corpus Nr. 1980: rᷝWir her </spaced>heſſel<spaced>herre von V̇senberg vn̄ her heinrich von Gerroltzecge / gebruͦdere</i> ... --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0dú gemeinde von V̓ringen; der Schultheiſe an frowen von Adelnhuſen - 1296 April 28.Image