Hainrich uon Veringin2023-11-012023-11-011294-05-201294-05-20CW10143https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/128Graf Heinrich von Veringen beurkundet, daß seine Frau Verene mit seiner Hand Klingnau und anderes Gut, das ihr Vater (Walther von Klingen) verkauft hat oder verkaufen will, aufgegeben hat, so daß weder sie beide noch ihre Nachkommen Ansprüche darauf geltend machen können. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hainrich uon Veringin - 1269 nach Mai 20.Image