Heinrich von Gotz gnaden abt ze dien Einſidellen ſant Benedictes orden in ko- ſtenzer biſtuͦme2023-11-012023-11-011321-04-021321-04-02CW30749https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2388Abt Heinrich des Benediktinerklosters Einsiedeln beurkundet, daß Albrecht von Rüti und seine Ehefrau Judenta vor ihm erschienen und 1 Hufe in Willikon, sein Erblehen von dem Kloster und ihr Leibgedinge, die jährlich 11 Stücke einbringt, in seine Hand aufgaben; ihre Kinder Anna und Adelheid, die anwesend waren, schlossen sich dem an. Sie baten ihn, den Besitz an Friedrich von Kloten, Bürger von Zürich und Grüningen, zu leihen, da dieser die Hufe von ihnen für 18 Mark weniger 1 Vierdung lötigen Silbers Zürcher Gewichtes gekauft habe. Daraufhin lieh der Abt den Besitz an Friedrich für einen jährlich am 16. Oktober zu entrichtenden Zins von 2 Hufeisen. Zur größeren Sicherheit schwor Frau Judenta, das Gut niemals anzusprechen. Bricht sie dies Gelübde, so muß sie an Friedrich 30 Mark lötigen Silbers Zürcher Gewichtes zahlen, ohne daß sich [im Besitzstand] etwas ändert. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich von Gotz gnaden abt ze dien Einſidellen ſant Benedictes orden in ko- ſtenzer biſtuͦme - 1296 April 2.Image