ſweſter Adilheit dv̓ PriorinConuent an Oͤtenbach2023-11-012023-11-011316-12-201316-12-20CW20997https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1503Die Priorin Schwester Adelheid und der Konvent von Oetenbach beurkunden, daß der Zürcher Bürger Rudolf von Opfikon um Gottes und seiner Seele willen und zum Heil seiner Vorfahren sein Haus am Rennweg oberhalb des Weges nach der Hofseite zu dem Kloster gegeben hat. Zins und Ertrag des Hauses sollen Rudolfs Töchtern, den Schwestern, Elsbet, Margarete und Mechtild, für ihren Unterhalt zugut kommen. Stirbt eine der Schwestern, sollen die zwei überlebenden den Zins erhalten, sterben zwei, so erhält ihn die dritte überlebende ganz. Sind alle drei tot, so ist das Haus dem Kloster frei. Das Kloster wird das Gedächtnis Rudolfs mit einer Jahrzeit am Freitag vor Palmsonntag und das seiner Ehefrau Thya mit einer am Montag nach dem weißen Sonntag begehen. Auch nach ihrem Tode soll man ihre Jahrzeiten zur festgelegten Zeit begehen. Die jeweilige Priorin soll den Zins jährlich einnehmen und nach Ehre und Gewissen auf die drei Kinder verteilen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſweſter Adilheit dv̓ Priorin; Conuent an Oͤtenbach an gozhuſe - 1291 Dezember 20.Image