Ruͦdolf von gotes gnaden / pfallentzgraf von dem Rein / hertzog ze beiern2023-11-012023-11-011319-02-191319-02-19CW30257https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1909Rudolf [I.], Pfalzgraf bei Rhein, Herzog zu Bayern, beurkundet auf die Bitte Eberharts von dem Tor und dessen Ehefrau Gertrud, daß Bischof Heinrich von Regensburg den an Eberhart und seine Erben für 150 Pfund Regensburger Pfennige verpfändeten, [Bd 3 S. 183 Z. 15-16] näher bezeichneten Besitz für die gleiche Summe ausgelöst hat und damit alle Ansprüche Eberharts an ihn erloschen sind. Da aber Eberhart und seine Ehefrau keine dem Staeringer oder ihm selbst gegebenen Urkunden oder Handfesten über dieses Geschäft auffinden können, haben sie sich verpflichtet, wenn sie späterhin Urkunden oder andere die Angelegenheit betreffenden Aufzeichnungen bei sich oder anderswo auffinden, diese dem Bischof oder dessen Nachfolgern unweigerlich zu überantworten. Alle solchen Urkunden werden [vorsorglich] außer Kraft gesetzt. -- Vgl. Corpus Nr. 1885. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ruͦdolf von gotes gnaden / pfallentzgraf von dem Rein / hertzog ze beiern an Eberharts von dem tôr; hauſſfrowen frovn Gerdravten - 1294 Februar 19.Image