hvrnbogin von Rvtelingen2023-11-012023-11-011290-01-011290-01-01CW20651https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1176Es wird beurkundet, daß die Hurnbogin von Reutlingen ihrer Enkelin (der Tochter ihrer Tochter) Schwester Jrmelun im Kloster Offenhausen aus ihrem Erbgut in Sundelfingen, das früher ihrer Tochter der Stempfin gehört hatte, eine Rente von einem Pfund gegeben hat. Nach dem Tode der Schwester Jrmel soll Schwester Jrmengart rᷝdiv valrvſſin</i> diese Rente auf Lebenszeit erhalten und nachher eine Enkelin der Stempfin (Tochter ihres Sohnes), sofern eine von ihnen ins Kloster geht. Ist dies nicht der Fall, so fällt der Besitz an das Kloster. Dafür soll dieses alljährlich die Jahrzeit ihres Vaters Albrecht und ihrer Mutter Gisel begehen. Die Rente ist alljährlich am 29. September fällig. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0hvrnbogin von Rvtelingen an ſweſter irme- lvn - Um 1290.Image