Elſbethe ſin wirtinneJohans von Endveld2023-11-012023-11-011321-03-021321-03-02CW30723https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2362Johannes von Entfelden und seine Ehefrau Elsbet bekunden, daß ihr Streit mit dem Johanniterhaus Thunstetten um das Vermächtnis von Elsbets verstorbenem Vater Wilhelm Hevenli an das Johanniterhaus durch 2 [Bd. 3 S. 468 Z. 7-8] genannte Schiedsleute geschlichtet worden ist. Sie hatten das gesamte [Bd. 3 S. 468 Z. 2-3] genannte Gut, ob schon verkauft oder noch im Besitz des Ordens, ob in dieser Urkunde erwähnt oder nicht, von dem Orden oder von den Leuten, an die der Orden es verkauft hat, beansprucht. Johannes und Elsbet verzichten nunmehr auf alle Forderungen, die sie und ihre beiden Töchter Anna und Adelheid auf die Güter besaßen und besitzen könnten, in die Hand Bruder Jakobs des Betler, Komturs von Tunstetten und Reichen. Johannes hat sich eidlich zur Einhaltung dieses Verzichtes verpflichtet. Dafür werden Johannes und seinen Erben 29 Pfund Pfennige Schulden an die [Johanniter-]Häuser Hohenrain und Klingnau erlassen. Außerdem hat er vom Orden 40 Pfund Pfennige erhalten, deren Empfang er quittiert. Dafür wird er Bruder Burkart von Leonegg dessen Bücher und Bettzeug zurückgeben. Zur Buße für den Raub der Bücher ist Johannes, wie ihm auferlegt wurde, an einem Sonntag in Aarau, am nächsten Sonntag in Brugg in wollenem Gewand und barfuß vor dem Kreuz um die Kirche gegangen. Diejenigen seiner Helfer, die sich der Buße nicht unterzogen haben, sind von der Versöhnung ausgeschlossen. Die Brüder haben Johannes, dessen Ehefrau, Erben und Helfer von allen ihnen selbst, ihren Hintersassen und Dienstleuten zugefügten Schäden freigesprochen. Sollten Johannes und Elsbeth diesen Schiedsspruch nicht einhalten, so wird ihnen ihre Herrschaft und deren Leute keinerlei Unterstützung gewähren, sondern die Brüder gegen sie [die Aussteller] in Schutz nehmen. -- Vgl. Corpus Nr. 1960. Zu Regest Nr. 1960 Z. 15: Aus Urk. Nr. 2362 geht hervor, daß »vor dem Kreuz⟨ nicht auf Burkart, sondern auf die Kirche zu beziehen ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Elſbethe ſin wirtinne; Johans von Endveld - 1296 März 2.Image