2023-11-012023-11-011322-01-281322-01-28CW50800https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_778_(2608_a)Johannes, der Herr von Lichtenberg [Els.], beurkundet, daß er mit seinem Herrn Konrad, dem Bischof von Straßburg, folgende Übereinkunft geschlossen hat: Wenn Konrad oder einer seiner Nachfolger die Schulden von 200 Mark reinen lötigen Silbers Straßburger Münze, die er bei Johannes hat, bei ihm oder einem seiner Nachkommen begleicht, dann wird der Bischof von den 20 Fudern Weingülte frei, die Johannes von Lichtenberg als Gegenleistung für die Schuldsumme von einem Ackerstück bei Molsheim [Els.] erhält. Johannes versichert, daß im Falle der Schuldrückzahlung weder er noch einer seiner Erben irgendwelche Rechte auf das Molsheimer Ackerstück geltend machen kann. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01297 Januar 28Image