Chvnrat von Eberſtal2023-11-012023-11-011319-04-041319-04-04CW30278https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1929Konrad von Eberstal beurkundet, daß er mit Rat und Einverständnis aller seiner Erben sein ihm von seinen Vorfahren vererbtes Vogteirecht über das Gotteshaus Roggenburg und dazugehörige Leute und Besitzungen für 120 Pfund neuer Augsburger Pfennige an Propst Rudolf und den Konvent des [Prämonstratenserklosters] Roggenburg verkauft hat. Konrad hat für sich und seine Erben auf die Vogtei mit rᷝgelerten worten</i> verzichtet und sie in die Hand seines Herrn, Bischofs Wolfhart von Augsburg, sowie in die Hand Abt Ludwigs von Ursberg und Propst Rudolfs von Roggenburg aufgegeben. Dafür haben die genannten Herren ihm, seinem Vater und seinen Vorfahren eine widerrechtliche Ausnutzung der Vogtei vergeben. -- Vgl. Corpus Nr. 1930. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Chvnrat von Eberſtal - 1294 April 4.Image