cuͦnratiohannes die herren von Lietenberc vnde wogete von ſtraſburg2023-11-012023-11-011321-05-211321-05-21CW30795https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2433Konrad und Johannes, Herren von Lichtenberg, Vögte von Straßburg, verleihen für die ihnen vom Ritter Helwig von Buchsweiler und dessen Vorfahren geleisteten treuen Dienste an dessen Ehefrau Junta von Hünenburg ein Seßlehen [Lehen mit der Bedingung des Wohnens am Ort; vgl. Schwäb. Wb. V, Sp. 1371], das Helwig in rᷝgerlingeſduͦrf</i> auf einer Mühle von ihnen als Lehen hat. Dieses Seßlehen soll sie auf Lebenszeit mit allen Erträgen und Rechten innehaben, wenn Helwig ohne Söhne sterben sollte, die das Seßlehen von ihm erben könnten. Nach Juntas Tode soll das Lehen an die beiden Töchter der Eheleute übergehen, falls kein erbfähiger Sohn mehr geboren wird. Die Aussteller versichern, daß Frau Junta und ihren Töchtern kein Schaden erwachsen solle, falls Frauen nach Landesgewohnheit und -recht kein Lehen besitzen oder erben können. Sie versprechen außerdem, die Urkunde in keiner Weise anzufechten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0cuͦnrat; iohannes die herren von Lietenberc vnde wogete von ſtraſburg - 1296 Mai 21.Image