2023-11-012023-11-011314-07-151314-07-15CW50419https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_405_(1133_a)Konrad von Kalham [b. Salzburg] beurkundet folgendes: Er muß seinen Vetter Konrad von Wartenvels einen Monat vor dem nächsten Osterfest von der Bürgschaft befreien, die dieser ihm geleistet hat für 5 ½ Pfund Salzburger Pfennige, die Konrad von Kalham von Heinrich von Wertham [jetzt Stadt Salzburg] bekommen hat. Wenn Konrad die Frist nicht einhält, ist dem Wartenvelser Konrads Vogtei für 10 Pfund mehr verpfändet als bisher, außerdem ist dann der Hof zu Sidenvelt, der ihm jetzt für 9 Pfund verpfändet ist, sein Eigen. Wenn Konrad ferner bis zu der genannten Zeit dem Wartenvelser nicht das Pfund zurückzahlt, das dieser ihm auf seinen Teil der Äcker zu Kalham, die zu seinem Anteil an der Burg (rᷝdeſ pvrchſtalles</i>) gehören, und auf seinen Teil des Malerſholzes geliehen hat, so sind Äcker und Wald des Wartenvelsers Eigen. Für diese Abmachung soll Konrad dem Wartenvelser bürgen, falls sie angefochten wird. Das hat er ihm eidesstattlich gelobt. Falls Konrad die Abmachung verletzt, soll der Wartenvelser von ihm und seinem gesamten Besitz Anspruch auf 100 Pfund haben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01289 Juli 15Image