graue Albreht von HohenberchMargareth / div grevin von Hohenberch2023-11-012023-11-011320-10-281320-10-28CW30617https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2259Graf Albrecht und Gräfin Margarete von Hohenberg beurkunden, daß sie aus Liebe zu ihren Bürgern von Rottenburg und wegen des allgemeinen Nutzens der Stadt den Bürgern das rᷝvngelt</i> [Verbrauchssteuer] zu Rottenburg ebenso den rᷝvndergank</i> [Gerechtsame der Begehung und Festsetzung der Grenze, vgl. Schwäb. Wb. VI 1, Sp. 230 f.; K. S. Bader, Der Schwäb. Untergang, 1933], der am 3. Tag vor St. Jakob [23. Juli] in Rottenburg geschah, aus freien Stücken überlassen haben. Über Ungeld und Untergang können sie nach freiem Ermessen verfügen, sie versetzen, verkaufen oder vertauschen. Der Ertrag aus Ungeld und Untergang soll zum Wohle und Aufbau der Stadt verwendet werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0graue Albreht von Hohenberch; Margareth / div grevin von Hohenberch - 1295 Oktober 28.Image