ſamnvnge daz ſand Georgenapt Rvͦpreht von goteſ gnaden2023-11-012023-11-011319-08-231319-08-23CW30361https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2009Abt Ruprecht und der Konvent von St. Georgenberg beurkunden, daß Heinrich der Ussinger für sich, seine Ehefrau und Erben von allen Ansprüchen auf ihr Gut zu Hof bei Straß zurückgetreten ist. Dafür haben sie ihm ein Saumlehen (Lehen in Verbindung mit einer Transportverpflichtung) ohne Zins zu seinen Lebzeiten verliehen, das nach seinem Tode ohne Einspruchsmöglichkeit an das Kloster zurückfällt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſamnvnge daz ſand Georgen; apt Rvͦpreht von goteſ gnaden an Heinrich der vſſinger - 1294 August 23.Image