Lodwich von viſchen2023-11-012023-11-011319-04-131319-04-13CW30287https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1938Ludwig von Fischen beurkundet, daß er mit Hand und Einverständnis seiner Ehefrau Agnes und seines Bruders Gottschalk an seinen Schwiegervater, Herrn Heinrich von Sachsenhausen, das Fischlehen zu Possenhofen, das sein Eigentum ist, mit den darauf sitzenden Leuten, Heinrich, dessen Ehefrau und alle Kinder, ferner Heinrichs Bruder Konrad von Tutzing sowie dessen Kinder zur Hälfte (weil Konrads Ehefrau ihm nicht gehört), für 20 Pfund Münchner Pfennige verkauft hat. Ludwig wird ihm im Bedarfsfall für Leute und Gut rᷝgewer</i> sein. Hält Ludwig die versprochene rᷝgewerſchaft</i> nicht, so soll sich Heinrich von Sachsenhausen an anderen Besitzungen von ihm, Eigen oder Lehen, halten, bis Ludwig seinen Pflichten als rᷝgewer</i> für Leute und Gut nachkommt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Lodwich von viſchen an hern Heinrichen von Sæhſenhauſen - 1294 April 13.Image