2023-11-012023-11-011324-04-291324-04-29CW40802https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3336Rudolf [I.], Pfalzgraf zu Rhein und Herzog zu Bayern, beurkundet, daß er auf Bitte der Gemeinde zu Friesenheim [B. Ludwigshafen] die hinter dem Hof zu rᷝHemingſhœim</i> gelegene Allmende von dem rᷝſchache</i> [Vorsaum des Waldes] oberhalb des Hofes bis an die Haardt, dazu auch den am Hof gelegenen Garten und alles, was der Rhein anschwemmt rᷝ(ſwaz in der Rin dar zv geit),</i> an Meisterin und Konvent des Frauenklosters Frankenthal gegeben hat. Keiner darf die Klosterfrauen in seinem, seiner Amtleute oder Leute Auftrag dort behelligen. Dafür sollen die Frauen künftig von der rᷝMittelchiſelgruben</i> bis zur Haardt deichen. Schäden, die Rudolf oder seinen Leuten zu Friesenheim durch den Rhein aus dem Zustand des Deiches entstehen, sollen von den Klosterfrauen ersetzt werden, nicht aber Hochwasserschäden. -- Vgl. die Gegenurkunde Corpus Nr. 3337. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 April 29.Image