2023-11-012023-11-011305-08-211305-08-21CW50189https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_180_(431_b)Die Brüder Heinrich, Konrad und Hermann, die Schenken zu Schmalneck und Winterstetten, bekunden, daß sie nach gemeinsamem Beschluß den Johannitern von Überlingen ihren Eigenbesitz zu Burgberg, ferner alles, was Herr Ulrich rᷝVmbenſe</i> von Überlingen [von ihnen zu Lehen] hatte, weiter das Gut, das des Grafen Holz heißt und die Mühle zu Reute mit den Äckern [und allem] Zubehör zu ewigem Besitz mit allen Rechten geschenkt haben. Sie haben zugunsten des Johanniterhauses auf dies Eigentumsrecht an dem genannten [Gut] und auf alles Recht und alle Ansprüche vor geistlichem oder weltlichem Gericht verzichtet und haben sich den Johannitern gegenüber verpflichtet, rᷝir rehten wêrne</i> zu sein, wo sie es bedürfen. -- Die durch Mäusefraß entstandenen Lücken sind -- bis auf Z. 13/14 -- dem Sinne nach sicher auszufüllen, doch im genauen Wortlaut nicht ergänzbar. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01280 August 21Image