vͦlrich von Auſpurch2023-11-012023-11-011321-01-061321-01-06CW30676https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2317Ulrich von Augsburg beurkundet, daß er mit seiner Ehefrau Margarete, deren Schwester Irmgard von Hattenberg und aller seiner Erben Rat und Einverständnis und mit Hand und Zustimmung seines Herrn, des Bischofs Wolfhart von Augsburg, seinen Hof in Bobingen, auf dem der Rahe sitzt, mit allem Zubehör an Herrn Konrad von Hoy, Bürger zu Augsburg, und dessen Erben für 80 Pfund neuer Augsburger Pfennige als Eigentum verkauft hat. Auf Bitte der Käufer hat Ulrich den Hof, der aus rᷝfrier hant</i> gekommen ist, auf dem Marienaltar im Chor zu Augsburg aufgegeben, damit sie [die Käufer] oder wem sie den Hof sonst geben ihn als Zinslehen für einen jährlichen Zins von ½ Pfund Wachs geliehen erhalten. Ulrich, seine Ehefrau und alle seine Erben haben entsprechend dem Landesrecht rᷝmit gelerten wôrten</i> auf den Hof verzichtet und werden ihn ihnen [den Käufern] auf dem Marienaltar rᷝſtaten.</i> Dafür werden Ulrich und seine Erben im Bedarfsfall überall rᷝrehte gewern</i> sein. Darüber hinaus hat Ulrichs Ehefrau Margarete beeidet, daß sie an den Hof keinen [Anspruch als] Morgengabe besäße. Ulrich hat ihnen 5 [Bd. 3 S. 434 Z. 39-41] genannte Bürgen gestellt. Er verpflichtet sich, Rechtsansprüche jeder Art auf den Hof innerhalb Monatsfrist abzulösen. Versäumt Ulrich dies, so können 3 beliebige Bürgen gemahnt werden, die in einem Gasthaus in Augsburg solange Einlager halten müssen, bis die Ansprüche ohne Nachteile für die Käufer abgelöst sind. Einer der Bürgen, Herr Heinrich von Hattenberg [Ulrichs Schwager], kann statt seiner einen achtbaren Knecht mit 2 Rossen schicken. -- Druckfehler Bd. 3 S. 434 Z. 37: rᷝMargerete;</i> S. 435 Z. 6 f. rᷝChvnrat von Gabelnbach.</i> --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vͦlrich von Auſpurch an herm Chvnrat von Hoy Burgar ze Auſpurch - 1296 Januar 6.Image