2023-11-012023-11-011313-07-141313-07-14CW50388https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_374_(1034_a)Der Bürgermeister Reinbolt Turant und der Rat von Straßburg beurkunden, daß Frau Elsa, die Ehefrau des Herrn Niklaus von Mvlnecke, mit Zustimmung ihres Mannes und ihre Brüder Götz und Johannes sowie Elsa, die Tochter des verstorbenen Jakob und Ehefrau des Johannes zum Riet, mit Zustimmung ihres Mannes und ihre Geschwister Ortwin, Lúcgart und Jakob sowie Friedrich der Hyrcelere, Elsa, die Ehefrau des Johannes Moͤrlin, mit Zustimmung ihres Mannes, Niklaus zur Rivſen, Johannes ihr Bruder und Phyna mit Zustimmung ihres Mannes Concelin von Hornecke ihren Hof, der rᷝdes Schanrippen hof</i> heißt, an Priorin und Konvent von St. Margareten bei St. Aurelien für 185 Mark Silber als freies Eigen verkauft haben. Für die unmündigen Kinder des verstorbenen Jakob und seiner Frau Agnes, Ortwin, Lúcgart und Jakob, sind Ortwin Swarber und Niklaus zur Rivſen als Gewährsleute (rᷝwerburgen</i>) eingesetzt worden, die zusammen mit der Mutter dafür bürgen, daß die Kinder, wenn sie herangewachsen sind, die Abmachung über den Verkauf einhalten. Den in seiner Lage [Bd. 5 S. 281 Z. 25 f.] beschriebenen Hof besaßen die genannten Personen als Erbe von ihren Eltern gemeinsam und ungeteilt, und sie haben ihn verkauft mit Gärten, aller gegenwärtigen Bebauung, allem Zubehör und mit allem Recht, das sie daran besaßen und in Zukunft besitzen würden. Sie bestätigen, den Kaufpreis von dem Kloster empfangen zu haben. Die Verkäufer werden gemeinschaftlich gegen jedermann rechtsgemäß für den Hof Bürgen sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01288 Juli 14Image