2023-11-012023-11-011324-04-261324-04-26CW40796https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3330Konrad Bittlbach beurkundet, daß er gegenüber seinem Vetter [Onkel?] Hermann dem Bittlbacher, Chorherrn zu St. Andreas zu Freising, Ansprüche auf die rᷝDovmines</i> Hofstatt genannte Hofstatt erhob, die an dem rᷝgriezze</i> zu Freising bei der Badestube liegt. Konrad und Hermann haben auf den Rat ihrer Verwandten rᷝ(frivnt)</i> ihre Ansprüche an Konrads Bruder Sibot, Chorherrn am Dom, und an Bernhard den rᷝslachtœr,</i> Bürger zu Freising, zur schiedsrichterlichen Entscheidung überwiesen. Diese entschieden wie folgt: Konrad verzichtet kraft dieser Urkunde für sich und alle seine gegenwärtigen und künftigen Erben auf die Hofstatt. Weder er noch einer seiner Erben soll künftig gegenüber dem jetzigen Besitzer Hermann, noch gegenüber späteren Besitzern Ansprüche haben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 April 26.Image