Herman der ſchenke von Otelſuanc2023-11-012023-11-011318-12-221318-12-22CW30207https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1859_BHermann, der Schenke von Otterswang, beurkundet, daß er auf Drängen seiner Gläubiger aus seinem Besitz das Dorf Ringschnait mit allem Zubehör sowie seinen Eigenmann Wägellin der Äbtissin und dem Konvent des Zisterzienserinnen-Klosters Heggbach für 53 Mark Silbers und 1 Pfund Konstanzer Pfennige verkauft hat. Er hat das Geld richtig erhalten und das Dorf mit allem Zubehör seinem Onkel Herrn Heinrich von Freiberg und dem Truchsessen Herrn Walther von Warthausen und allen deren Erben als Treuhändern rᷝ(triwe trager)</i> und Schutzherren rᷝ(ſchirmar)</i> für das Kloster Heggbach aufgegeben, bis Heinrich, Walther oder einer ihrer Nachkommen vor den König kommt und die Ausfertigung des Dorfes in den Besitz des Klosters Heggbach mit dessen rᷝhaize vñ hant</i> vollziehen läßt. Darüberhinaus werden Herrmann oder seine Erben und Nachkommen die Besitzrechte des Klosters Heggbach weder vor geistlichem noch vor weltlichem Gericht auf das Dorf stören oder anfechten. -- A und B von gleicher Hand. A ausführlichere Formelsprache, sonst keine wesentlichen textlichen Abweichungen zwischen A und B. -- A und B:imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Herman der ſchenke von Otelſuanc an Abtiſſin; Conuente ze Heggebach / Graweſ ordenſ in koſtenzær Bihſtun - 1293 Dezember 22.Image