walther Von iberch2023-11-012023-11-011306-01-281306-01-28CW10492https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/456Walter von Iberg beurkundet, daß er mit Willen seiner Ehefrau Judenta und seiner Kinder den Brüdern und dem Johanniterhaus Hohenrain eine Schuposse, die Arnolt von Schongau bestellte, im Dorfe Tutwil gelegen für 16 Pfund Pfennige weniger 5 Schillinge gegeben habe zu lastenfreiem Eigen mit allem Recht und aller Ehäfte, und daß er und seine Kinder des Gutes rᷝrehte wern</i> sein wollen. Die Verzichtleistung auf das Gut geschah in die Hand des Bruders Nicolaus Gesellen von Überlingen, wobei Walther von Iberg die eidesstattliche Versicherung abgab, das Gut bis zur ausgehenden Osterwoche (1281 IV. 13.--19; 1282 III. 29. bis IV. 4.) zu fertigen mit aller Sicherheit, die die Johanniter brauchen und die Herr C. von Heidegg und Herr Ludwig von Leibegg festsetzen werden, damit Brüder und Haus vor allem Schaden nach Landesrecht bewahrt sind. Führt Herr Walther diese Abmachungen nicht aus, so müssen er und seine Kinder für allen den Brüdern und dem Haus entstehenden Schaden aufkommen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0walther Von iberch an hohenrein - 1281 Januar 28 oder 1282 Januar 28.Image