Cvͦnrat Von Minrewilre2023-11-012023-11-011313-05-031313-05-03CW20475https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1012Konrad von Minrewilre [Meiwihr, abgegangener Ort bei Ammerschweier n - w. Kolmar], genannt Volke, beurkundet, daß er dem Abt Dietrich von Pairis und seinem Konvent mit Willen seiner Ehefrau Hedwig und seiner Tochter Adelheit all sein liegendes und fahrendes Vermögen, auch das, was er noch erwirbt, um Gottes, ihrer und ihrer Vorfahren Seelen willen gegeben und es von Abt und Konvent gegen einen jährlich am 2. II. zu liefernden Zins von einem Pfund Wachs auf Lebenszeit zurückerhalten habe. Nach Konrads Tod fällt das liegende Vermögen sofort an Pairis zurück, während das fahrende Vermögen Frau und Tochter Konrads, solange sie leben, nutznießen sollen, ohne dem Kloster etwas davon zu entfremden. Die Frauen dürfen aber je fünf Schillinge Pfennige ihrem Leutpriester und den Predigern [zu Kolmar?] nach ihrem Tode vermachen. Solange beide Frauen am Leben sind, sollen ihnen die Herren von Pairis jährlich drei Pfund Pfennige, 10 Viertel Roggen und 4 Ohm Weißwein mittlerer Sorte liefern. Stirbt eine der Frauen, so sind 2 Viertel Roggen dem Kloster ledig, nach beider Tode auch das Geld. Auf Bitten Konrads ist die Urkunde mit dem Siegel der Bürger von Keisersberg besiegelt [wo für die Stifter das zuständige Gericht war]. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Cvͦnrat Von Minrewilre an Conuent dez Cloſters Von Paris; Dietriche dem abbete - 1288 Mai 3.Image