2023-11-012023-11-011309-10-161309-10-16CW50271https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_261_(678_a)Konrad und Johannes, Herren von Lichtenberg und Vögte zu Straßburg, bekunden, daß sie Herrn Johannes von Burnen, ihrem rᷝſesman</i> [zum festen Wohnsitz verpflichteter Lehnsmann], erlaubt haben, seiner Frau Agnes, Tochter des verstorbenen Wilhelm von Auenheim [b. Leutersdorf, Unterelsaß] 35 Mark Silber als Wittum auf seinem rᷝseſlehen</i> anzuweisen, das er von ihnen im Bann von Minwersheim [b. Hochfelden, Unterelsaß] und Ekkendorf [Alteckendorf b. Hochfelden] hat. Wenn Johannes stirbt, ist seine Witwe ihnen keinen rᷝſes</i> von dem genannten Gut schuldig, während sie ihr Wittum darauf hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01284 Oktober 16Image