vͦl · von schvͦnnen- wirt ritter vn̄ Burger zi zvrich2023-11-012023-11-011322-02-161322-02-16CW40069https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2626Ritter Ulrich von Schönenwerd, Bürger von Zürich, beurkundet, daß zwischen Äbtissin und Konvent von Selnau einerseits, und Jakob von Waltersbach, ihrem Lehnsmann, anderseits, Streitigkeiten bestanden. Jakob hätte das rᷝanweͥtte</i> [Vertragsstrafe] und die urkundlich beschworenen Versprechungen [vgl. Corpus Nr. 2054] nicht gehalten. Ulrich hat diese Verpflichtungen Jakobs gegenüber den Frauen [Zahlung der Vertragsstrafe] übernommen, so daß Jakob sein Schuldner für 5 Pfund Pfennige geworden ist. Sollte Jakob wissentlich oder mit Wissen anderer Leute auf rᷝvnſerm</i> [wohl: der Klosterfrauen, nicht Ulrichs] Gut, auf dem er belehnt ist, etwas tun, was die Handfeste [Corpus Nr. 2054] verbietet, und können rᷝwir</i> [die Klosterfrauen] ihm das nachweisen, so muß er die genannte Summe ohne Widerspruch zahlen und unwiderruflich das Gut verlassen. -- Vgl. Corpus Nr. 2054. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vͦl · von schvͦnnen- wirt ritter vn̄ Burger zi zvrich an ebtiſſinun vn̄ dem Conuent von seldenowe; Jacob von walterſpach - 1297 Februar 16.Image