2023-11-012023-11-011323-06-251323-06-25CW40477https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3020_BMarquard Scheck, Sohn Herrn Durings des Schecken, von Steyr, beurkundet, daß er und seine Ehefrau Alheid [auf ihre Ansprüche] auf den Weingarten zu [Kloster-]Neuburg verzichtet haben, den Herr Joseph von dem Kloster Garsten als Burgrecht besaß und der ihnen zugefallen war. Sie haben dem jetzigen Abt Ulrich von Garsten und dem Konvent versprochen, bei rechtmäßigen Ansprüchen auf den Weingarten, die der Klosner oder ein anderer ihrer Erben erheben könnten, gegenüber Abt und Konvent rᷝgewern</i> zu sein. Marquard hat 3 [Bd. 4 S. 276 A/B: Z. 27-30] namentlich genannte Bürgen gestellt, die, falls er das obige Versprechen nicht einhält, innerhalb von 8 Tagen nach der Aufforderung des Abtes in einem Gasthaus in Steyr Einlager halten und nicht eher frei kommen sollen, bis die Ansprache auf den Weingarten beigelegt ist. -- A und B nicht von gleicher Hand, aber wörtlich übereinstimmend. Vgl. Corpus Nr. 3022. -- Linz OÖ. LA. (StfA. Garsten, 87 [A], 86 [B]). -- Druck (nach A): UBLoE. 4, 284 f. Nr. 306.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Juni 25 bis 28.Image