Goͤtfrit von Heydekke2023-11-012023-11-011314-09-291314-09-29CW20621https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1148Gotfrid von Heydeck beurkundet den Brüdern des Deutsch-Ordens-Hauses zu Nürnberg, daß er für sich und seine Erben auf alle Ansprüche Verzicht geleistet hat, die er auf die Güter gemacht hatte, welche von dem verstorbenen Herrn Ulrich von Sulzbürg dem Haus gegeben worden waren. Gotfrid erkennt die Güter als Eigentum des Nürnberger Hauses an, es handelte sich um Liegenschaften zu Röckersbühl rᷝſvͤchet vnd vnbeſvͤht</i> zu Reckenstetten [...] streichen Wühr und Mühle rᷝſvͤht vnd vnbeſvͤht</i> und einen Hof zu Möning. Von diesen Gütern behauptete Gotfrid, daß sie z. T. sein Lehen vom Reich und der Kirche von Eichstätt seien, z. T. sein Eigen. Die Ordensbrüder bewiesen aber mit Handfesten und Zeugen ihr Recht. Zu besserem Zeugnis für die Beilegung des Streites haben die Deutschordensbrüder von Nürnberg Gotfrid von Heydeck die Vogtei über Müchlin und ein Pfund Geld auf Lebenszeit gegeben. Darauf haben Gotfrids Erben keine Ansprüche. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Goͤtfrit von Heydekke an vrowen / vnd den brvdern deſ Tevtſchen Hvſes / daz Nvͤren- berch - 1289 nach September 29.Image