herre Johannes der ritter von Crozingen2023-11-012023-11-011308-04-261308-04-26CW20025https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/586Johannes der Ritter von Krotzingen beurkundet, daß er dem Abt Meinwart von Tennenbach und seinem Konvent, in den seine beiden Söhne Rüdeger und Hugo aufgenommen sind, gegeben habe: 1) seinen Hof zu Mengen [bei Freiburg i. Br.], dessen Zubehör und Erträgnisse genau verzeichnet werden, und 2) fünf Mannwerk Reben zu Achkarn [im Kaiserstuhl], Erbe von seiner Schwiegermutter an ihn und seine Kinder. Er verzichtet für sich und seine Nachkommen auf alle Ansprüche und rechtlichen Möglichkeiten, die einen Rückerwerb dieser Güter bewirken könnten. Ihre Übergabe fand zu Tennenbach vor Abt Meinwart und seinem Konvent, ihre Ausfertigung zu Freiburg i. Br. vor genannten Zeugen statt. Für diese Güter hat Tennenbach dem Johannes von Krotzingen 20 Mark Silber auf Lebenszeit geliehen, die seine Ehefrau und seine Erben einen Monat nach seinem Tode an Tennenbach zurückzahlen sollen. Tun sie das zum vorgeschriebenen Termin nicht, so sollen sie von dem aus elf Jucharten bestehenden Acker »Grendel⟨ bei Breisach jährlich 20 Viertel Roggen an Tennenbach liefern, bis das Silber gezahlt ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0herre Johannes der ritter von Crozingen - 1283 April 26.Image