Capitel van ſente Jans van vtrechtdeken2023-11-012023-11-011296-02-021296-02-02CW30702https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2341Dekan und Kapitel von St. Johannes in Utrecht beurkunden, daß sie an den Ritter Jan van Renesse den Zehnten, den früher sein Neffe Jan van Haemstede von ihnen zur Pacht hatte, mit allen Rechten für 3 Pfund 16 Schillinge und 8 Pfennige der jeweils in Holland gültigen Währung verpachtet haben. Die Pacht ist zu seinen Lebzeiten von ihm, nach seinem Tode von seinem ältesten Sohn jährlich zu bezahlen. Nach dem Tode des Sohnes, oder falls er keinen hat, soll Herrn Jans ältester Bruder die Pacht übernehmen. Die Pacht ist alljährlich am Viktorstag [10. Oktober] dem Boten der Aussteller auszuhändigen, wenn dieser ihn [den Pächter] mahnt, oder, wenn dieser nicht anwesend ist, sonst auf dem Gute die Mahnung vorbringt. Wird die Pacht nicht 8 Tage nach Einforderung entrichtet, so ist den Ausstellern der Zehnte frei. Nach dem Tode des Jan van Renesse soll der neue Besitzer oder dessen bevollmächtigter Vertreter innerhalb von 2 Monaten bei den Ausstellern [die Übertragung des] Gutes ansuchen und empfangen. Er soll 5 Pfund Utrechter Währung zu dem früheren Ohm Weins entrichten, wofür er eine neue Urkunde empfängt. Zahlt er in der vorgeschriebenen Zeit nicht die 5 Pfund und erhält er nicht die Urkunde, so ist dem Aussteller das Gut frei. Das gilt sinngemäß für alle künftigen Handänderungen. Alle Bestimmungen hat Herr Jan mit Wort und Handschlag rᷝ(mit hant trowen ende mit munde)</i> anerkannt. Die Urkunde ist durch das Kapitel von Utrecht besiegelt. Jan van Renesse bestätigt durch Erklärung und Besiegelung die Richtigkeit der Urkunde. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Capitel van ſente Jans van vtrecht; deken an janne van rineſſe riddere - 1296 Februar 2.Image