Friderich2023-11-012023-11-011322-05-201322-05-20CW40152https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2707Friedrich, Sohn des verstorbenen Walther von Hünenburg, beurkundet, daß er seinen Anteil an der Burg Hünenburg mit allen dazugehörenden Rechten, wie sie ihm von seinem verstorbenen Vater und seinen Vorfahren überkommen sind, an Götz von Lupstein und Heinrich von Werdenberg als rechtmäßiges Lehen verliehen hat. Herr Johannes von Lichtenberg hat dazu seine Zustimmung gegeben, denn Friedrichs Vater und er selbst sind Johannes gegenüber verpflichtet, mit dem Lehen nur nach dessen Zustimmung zu verfahren. Auf Bitte Friedrichs siegelt Johannes mit ihm gemeinsam und gibt darüber eine entsprechende Erklärung ab. -- Vgl. Corpus Nr. 990, 2708. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Friderich an Gozcen von Lupphenſtein; Heinriche von Werdenberg - 1297 Mai 20.Image