albrehtvlrichvvernhart / di ſtrevnen2023-11-012023-11-011316-05-031316-05-03CW20898https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1410Albrecht, Ulrich und Wernhart, die Streunen [von Schwarzenau] beurkunden, daß sie in der [fälschlichen] Meinung, die [S. 618 Z. 40--41] angeführten Besitzungen in Lebrarn unterhalb Tulln seien ihr Eigentum, diese Besitzungen dem Abt und Gotteshaus von Lilienfeld verkauft hatten. Nun hat ihnen Bischof Wernhart von Passau bewiesen, daß die Besitzungen sein Eigentum seien und er sie ihnen als Lehen gegeben habe; darauf traten Abt und Konvent von Lilienfeld von dem Kauf zurück, und die Aussteller gaben den Besitz dem Bischof Wernhart auf. Sie verpflichten sich, ihn gegen fremde Ansprüche zu schützen, weil ihnen und denen, die Besitzungen von ihnen zu Lehen hatten, die Pfennige, welche Abt und Konvent von Lilienfeld ihnen dafür gegeben haben, belassen wurden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0albreht; vlrich; vvernhart / di ſtrevnen an apt von lirenveld; gotſhovs - 1291 Mai 3.Image