Abbet HvgSamenvnge von Genginbach2023-11-012023-11-011290-02-241290-02-24CW10099https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/87Abt Hug und der Konvent von Gengenbach beurkunden, daß sie den Bürgern von Offenburg das Haus und die Hofstatt zur Kapelle als Erbe verliehen haben gegen einen Zins von 1 Mark guten reinen Silbers oder die entsprechende Summe in Pfennigen. Als Unterpfand haben die Offenburger die rᷝdingloube</i> gesetzt, die sie zugleich mit der Hofstatt wieder empfangen haben, und für welche beide sie den obbenannten Zins jährlich an Martini oder sieben Tage danach zu entrichten haben. Wird der Zins nicht bezahlt, sind 12 Ratsmitglieder zum Einlager verpflichtet. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Abbet Hvg; Samenvnge von Genginbach an bvrgern von Offenbvrc - 1265 Februar 24.Image