2023-11-012023-11-011323-06-211323-06-21CW40471https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3015Ritter Hartmann, der Schenke von Wildegg, Vormund der Kinder seines verstorbenen Bruders Erkenfrid, des Truchsessen von Habsburg, beurkundet, daß die Kinder mit seiner Zustimmung und mit seiner Hand einen Hof zu Rinikon, der 17 Stücke einbringt, an Ulrich den Fischer, Bürger von Brugg, für 22½ Mark gutes Silber verkauft haben. Er hat für die noch unmündigen Kinder den Hof aufgegeben. Die Kinder haben das Silber erhalten. Hartmann als Vormund der Kinder besiegelt die Urkunde und hat gemeinsam mit den Kindern seinen Bruder, Propst Johannes von Zürich, gebeten, die Urkunde zu besiegeln. Johannes gibt eine entsprechende Erklärung ab. Die beiden Brüder [Johannes und Hartmann] haben ihren Neffen Erkenfrid aufgefordert, sein Siegel für sich und seine namentlich genannten 6 Geschwister an die Urkunde zu hängen. Erkenfrid gibt darüber eine Erklärung ab. -- Vgl. Corpus Nr. 2314, 2965. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Juni 21.Image