Herman von LiehtenberchRat / vnd ovch div gemeîn der Burgær2023-11-012023-11-011303-04-181303-04-18CW10381https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/349Herman von Liehtenberch, Meister der Stadt Regensburg, der Rat und die Gemeinde beurkunden, daß im Konflikt zwischen der Stadt und den Brauern eine Einigung zustande gekommen ist dahingehend, daß die eingesessenen Leute der Brauer ihr Treuversprechen geben sollen, daß sie entgegen der Satzung über das Brauen nichts unternehmen werden gegen den [oder die?] Herren, das der Stadt Schaden sein könnte, und daß sie denen durchaus nichts nachtragen werden, die die Beilegung des Konflikts betrieben haben. Wenn einer der Leute von den Brauern, die nicht eingesessen sind, etwas gegen den [oder die?] Herren unternimmt, das auch gegen die Stadt gerichtet ist, so soll er unwiderruflich seine Stellung verloren haben und für immer aus der Stadt ausgewiesen sein. Seine Stellung soll sofort einem Andern gegeben werden. Auch Anwärter auf eine solche Stellung sollen im Betretungsfalle der gleichen Strafe unterliegen. Fällt der Inhaber einer solchen Stellung oder ein Anwärter darauf in eine solche Strafe, so soll der Meister oder sein rᷝiunger</i> innerhalb eines Monats die entsprechende Stellung vergeben, auch muß die Stadt dies von den Brauern verlangen. Die unbescholtenen Leute der Brauer haben ihre Treue gegeben, die vorstehende Abmachung einzuhalten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Herman von Liehtenberch; Rat / vnd ovch div gemeîn der Burgær - 1278 April (18 und) 25.Image