Official · des Erzprieſters houeſ von Baſil2023-11-012023-11-011321-12-141321-12-14CW30916https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2552Der Offizial des Erzpriesterhofes Basel beurkundet, daß Irmentrud die rᷝRoͤtin</i> vor seinem Gericht, körperlich und geistig gesund, freiwillig, durch Gott und um ihrer Seele Heils willen 3 Pfund Gülten an [Bd. 3 S. 575 Z. 44 bis S. 576 Z. 3] näher bezeichneten Besitzungen, die Johannes Meierli, Bürger von Basel, für einen jährlichen Zins von 3 Pfund als Erb[lehen] von ihr hat, nach ihrem Tode dem Stift St. Leonhard in Basel vermacht hat. Der Stiftspropst war zugegen und hat die Schenkung für das Stift empfangen. Die Schenkung ist an die Bedingung geknüpft, daß der jeweilige Stiftsküster 2 Pfund davon an die bettlägerigen Kranken im Spital zu Basel austeilen soll, und zwar zu den 4 Fronfasten je 10 Schillinge, soweit das Geld reicht. Von den 3 Pfund sollen die Stiftsherren die Jahrzeit der Irmentrud begehen. Sollte ihr Bruder Wernher aus der Fremde heimkehren und die 3 Pfund beanspruchen, so soll er außer dem Ertrag, den sie [die Stiftsherren bereits] vereinnahmt haben, dem Stift 5 Pfund und dem Spital 5 Pfund [als Abfindung] zahlen. Irmentrud hat sich vorbehalten, vor Gericht oder außergerichtlich die Schenkung zu widerrufen oder teilweise oder ganz abzuändern. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Official · des Erzprieſters houeſ von Baſil an goz- huͦſe ſant lienhartz / von Baſil - 1296 Dezember 14.Image