Ber · von Niffen2023-11-012023-11-011318-01-011318-01-01CW30003https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1660Bertold von Neifen beurkundet, daß er sein Eigentumsrecht auf den Zehent in Schnerkingen, der ihm von der Herrschaft Rohrdorf gehört, und den Ulrich von Ingstetten von ihm zu Lehen hatte, auf dem Marien [*(UGF)Hoch] altar der Kirche in Meßkirch gestiftet hat für einen Priester, dem der Pfaffe Gerung und andere biedere Leute eine Pfründe davon ausrichten wollen. Er gibt dem Pfaffen Gerung oder seinen Nachfolgern das Recht, für denselben Altar 8 Mark Gülten aus dem demselbem Gut in Rohrdorf nach eigenem Ermessen zu kaufen. Kommt die Pfründe nicht zustande, so wird die Stiftung ungültig. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ber · von Niffen an Wͣl· von Jncſteten - 1293.Image