2023-11-012023-11-011324-01-271324-01-27CW40659https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3198Heinrich von Gutrat beurkundet, daß er aus Verehrung für das Hochstift Salzburg und als Seelgerät für sich und seine Vorfahren sein gesamtes Eigen im Bistum Salzburg an Leuten, Gut, Festen, Urbar oder wie es immer angelegt ist, mit dem Rat seiner Getreuen an Erzbischof Konrad [IV.] und dessen Hochstift aufgegeben hat. Der Erzbischof hat ihm und seinen künftigen Söhnen diesen gestifteten Besitz zusammen mit anderen Lehen, die er vom Hochstift hatte, als rechtmäßiges Lehen verliehen. Stirbt er ohne Söhne, so fällt das gesamte Gut an das Hochstift. Heinrich hat auch die Vogtei im Ennstal und hier außen [vor dem Gebirge, vgl. die lat. Urkunde RegErzbiSalzburg 2, 51 Nr. 407 vom gleichen Tage, die erst im 5. Band des »Corpus⟨ gedruckt werden kann: rᷝextra montes</i>] frei gegeben, die er aus dem Kasten des Erzbischofs oder auf dessen Urbar besaß; seine Rechte auf seine anderen Vogteien bleiben dadurch unberührt. Heinrich hat ferner versprochen, in den Eid seiner jetzigen und künftigen Burggrafen von Gutrat die Verpflichtung aufzunehmen, daß sie das feste Haus [Gutrat] dem Hochstift überantworten werden, falls er ohne männliche Erben sterben sollte. -- Vgl. Corpus Nr. 3217. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Januar 27.Image