2023-11-012023-11-011316-01-011316-01-01CW50494https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_479_(1353_e)Die Priorin und der Konvent von St. Katherinen [in Straßburg] bekunden, daß ihnen Herr Friedrich, Sohn des Herrn Volcwin von Winzenheim, und seine Ehefrau Hedwig aus freiem Willen das [Bd. V S. 344 Z. 12 - 17] der Lage nach beschriebene Gut als Seelgerätsstiftung vermacht haben. Die Stiftung der beiden darin genannten Höfe (Herrn Friedrichs eigener Hof und der Hof eines Herrn Hezel) soll unwiderruflich sein; für die Äcker behält sich Friedrich vor, sie im Verlauf dieses Jahres noch austauschen zu können. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01291Image