Eberhart ein Ritter von zimbern2023-11-012023-11-011316-03-251316-03-25CW20879https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1391Ritter Eberhart von Zimmern beurkundet, daß der Grimme, seine Ehefrau und seine Kinder mit des Ausstellers und dessen Bruders Johannes Einverständnis 7½ [S. 606 Z. 12--14] der Lage nach beschriebene Morgen Ackerland, die der Steingrebe, der Schwager des Grimmen, diesem gegeben hatte, ihrer [der beiden Zimmerer] Dienerin, Schwester Irmegart, für 8½ Pfund Heller verkauft hat. Dieses Ackerland hat Schwester Irmegart mit Zustimmung der Brüder Zimmern zu einem Seelgerät nach ihrem Tode gestiftet, und zwar sollen die besten 5½ Morgen den Brüdern vom Deutschen Haus in Heilbronn, 1 Morgen dem ewigen Licht von St. Peter zu Wimpfen und 1 Morgen dem ewigen Licht von St. Pankratius in Böckingen übergeben werden. Diese Äcker kann Schwester Irmegart, wenn sie in Hungersnot gerät, versetzen oder verkaufen. Die 5½ Morgen hat sie vom Komtur des Deutschordenshauses in Heilbronn gegen einen Rekognitionszins von 1 Vierdung Wachs [an das Deutschordenshaus], Wachs im Werte von 2 Pfennig an St. Peter in Wimpfen und Wachs im Wert von 1 Pfennig an St. Pankratius in Böckingen, als Lehen erhalten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Eberhart ein Ritter von zimbern an ſweſter jrmegarten - 1291 März 25.Image