Otto von ohſenſtein der lantvoͧt2023-11-012023-11-011311-06-251311-06-25CW20269https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/821Otto von Ochsenstein, Landvogt [im Elsaß], beurkundet, daß er seiner Ehefrau Kunegunde 1000 Mark Silber Straßburger Gewichts auf das Haus zu Reichshofen nebst Zubehör, das vom Stift Straßburg herrührt, sowie auf das Dorf Westhausen nebst Zubehör, das Otto vom Stift Straßburg zu Lehen hat, mit Einwilligung des Bischofs Konrad und des Kapitels von Straßburg verschrieben hat. Wenn einer seiner Lehenserben diese Lasten ablösen will, so soll er seiner Ehefrau 1000 Mark Silber geben. Fällt das Gut an Stift Straßburg, und will dieses die genannten Lasten ablösen, so soll es an Kunegunde 1000 Mark Silber zahlen. Bischof Konrad, der Probst, der Dekan und das Kapitel von Straßburg stimmen dieser Widmungsverschreibung bei und erklären, daß sie Kraft haben soll in der Weise, wie man nach Gewohnheit und Recht Silber auf Lehen widmen soll. Sie verzichten auf Gewohnheiten und Rechte, die dem etwa entgegenstehen sollten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Otto von ohſenſtein der lantvoͧt an kvnegunde; Stif ze Strazburg; Stift ze Strazburg - 1286 Juni 25.Image