Turink von Rameſtein2023-11-012023-11-011300-01-011300-01-01CW10254https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/233Durink von Ramstein beurkundet, daß er seiner Schwester Geppa von Bollweiler zur Verheiratung seine Eigengüter zu Dürmenach, Bettendorf und Hirsingen gegen 13¾ Mark Silber gab, mit der Erlaubnis, sie nach freien Stücken zu vergeben, aber mit dem Vorbehalt, daß er diese Güter von dem durch Geppa Begabten durch Zahlung von 13¾ Mark Silber zurückerwerben kann. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Turink von Rameſtein - 1275.Image