Chvͦnrat der bropſt von hoveconvent des ſelben cloſters ·2023-11-012023-11-011318-05-241318-05-24CW30092https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1748Propst Konrad und der versammelte Konvent von Hofen bei Buchhorn beurkunden, daß sie auf den Rat des Abtes Hermann von Weingarten und der Herren seines Konventes eine Wiese, die die Schwestern des Konventes Buchhorn viele Jahre für einen von diesen jeweils festgesetzten Zins gepachtet hatten, den Schwestern für 9½ Pfund Pfennige verkauft und den Betrag erhalten haben. Die Schwestern übernehmen die Wiese zum gleichen Recht, wie sie [die Aussteller] sie von alters her besessen haben, und treten in den Genuß des Zehnten, der den Ausstellern wie bei anderen umliegenden Wiesen zustand. Aus dem Kaufgeld wird der Konvent Zinsschulden abdecken und Nahrungsmittel kaufen. Die Aussteller verzichten für sich und ihre Nachfolger auf alle Rechtsansprüche vor geistlichem und weltlichem Gericht. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Chvͦnrat der bropſt von hove; convent des ſelben cloſters · an ſweſtra des conventes von bvͦchorn - 1293 Mai 24.Image